Projet à l’étude

Publié le Mis à jour le

Am 14. März 2022 stellte der Präfekt des Departements Haut-Rhin das öffentliche Interesse am Projekt „Neue Bahnanbindung EuroAirport (NBA EAP)“ fest. Durch dieses Infrastrukturprojekt wird der EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg über eine neue, ca. 6 km lange Bahnstrecke und eine neue Haltestelle an das Schienennetz angebunden. Gegen diesen Erlass des Präfekten (DUP / Déclaration d‘Utilité Publique / Feststellung des öffentlichen Interesses) wurde beim Verwaltungsgericht Straßburg Einspruch eingelegt. Vor diesem Hintergrund findet von Montag, den 12. Januar bis einschließlich Mittwoch, den11. Februar 2026 eine neue öffentliche Anhörung statt. Sehen Sie sich die deutsche Version dieser Seiten über diesen Link an : www.sncf-reseau.com/fr/travaux/grand-est/nouvelle-liaison-ferroviaire-euroairport

Warum sollte der Flughafen eine direkte Bahnanbindung erhalten ?

Die Zufahrt ist nur über die Straße möglich

Derzeit ist der EuroAirport Basel Mulhouse Freiburg nur über die Autobahn A35 Mulhouse-Basel und die Schweizer Zollstraße erreichbar, die in den Hauptverkehrszeiten regelmäßig überlastet sind. Die Anfahrt erfolgt vorzugsweise mit dem Auto, daneben gibt es Busverbindungen.

Projektziele

Kürzere Fahrzeiten zum Flughafen

Da die künftige Haltestelle "EuroAirport" direkt vor dem Terminal liegt, wird sowohl der Pendelverkehr für die Arbeitnehmer der Flughafenplattform als auch die Anfahrt für Besucher und Fluggäste vereinfacht.

Die Fahrzeiten werden zuverlässiger und kürzer sein, denn die direkte Zugverbindung ist vor Stau gefeit.

Die günstigste Fahrzeit auf der neuen Bahnlinie beträgt :

  • Mulhouse-Stadt <> Flughafen: 12 Minuten im Vergleich zu etwa 32 Minuten heute
  • Basel SBB <> Flughafen: 10 Minuten im Vergleich zu etwa 18 Minuten heute

Die Fahrzeiten werden für andere direkt bediente Städte (insbesondere Straßburg, Sélestat, Colmar, Aesch, Laufen, Pratteln, Muttenz, Liestal) und für Fahrgäste, die in Mulhouse oder Basel umsteigen, verkürzt.

2010 - 2011 : Phase der Durchführbarkeitsstudie

  • Untersuchung verschiedener Lösungsmöglichkeiten für die Anbindung des EuroAirports an den öffentlichen Verkehr.
  • Erste Umfrage unter den Vertretern der Gemeinden, der Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftsverbände, der Unternehmen des EuroAirports, der Flughafenmitarbeiter und der Fluggäste.

Daraufhin stimmte der deutsch-französisch-schweizerische Lenkungsausschuss im Dezember 2011 für eine Bahnanbindung.

6. Mai - 20. Juni 2013 : Erste Mitwirkungsrunde

Unter dem Vorsitz eines von der Commission Nationale du Débat Public (CNDP) [lien vers la décision CNDP du 03/10/13], ernannten Bürgen, François LEBLOND, wird vom 6. Mai bis zum 20. Juni 2013 in Frankreich, der Schweiz und Deutschland eine erste große Mitwirkungsrunde zum Projekt durchgeführt.

Beteiligung der Öffentlichkeit
  • Es wurden 4 öffentliche Veranstaltungen abgehalten, die von etwa 210 Personen besucht wurden, wobei 61 Teilnehmer das Wort ergriffen.
  • Es wurden 3 Möglichkeiten angeboten, sich schriftlich zum Projekt zu äußern: Auf dem Postweg, per E-Mail oder in den Unterlagen, die bei den Veranstaltungen für die Teilnehmer auslagen. So wurden 99 Beiträge gesammelt.

    Daraus lassen sich die folgenden Lehren ziehen

  • Die Volksvertreter in Frankreich, der Schweiz und Deutschland, sind sich weitestgehend einig, das Projekt zu verwirklichen.
  • Im Hinblick auf die Untersuchung der Gemeinnützigkeit müssen noch viele Themen gründlicher behandelt werden, darunter :
  1. Vertiefung sämtlicher Aspekte des Dienstangebots für die Reisenden;
  2. Vereinbarkeit des Projekts mit den von den Gemeinden unterstützten Projekten;
  3. Durchführung einer Studie über den Schienenlärm und einer Studie über die Auswirkungen des Projekts auf den Fluglärm;
  4. Eine genauere Einschätzung der Projektkosten;
  5. Verkehrsstudien zur Ermittlung der zukünftigen Nutzerzahlen und der Auswirkungen des Projekts auf die Verkehrsverlagerung;
  6. Eine sozioökonomische Beurteilung zur Messung der Wirtschaftlichkeit des Projekts;

2014 - 2018: Phase eingehender Studien

In dieser Zeit trafen sich die Projektpartner  regelmäßig in Arbeitsgruppen, um alle Aspekte des Projekts gründlicher zu untersuchen: Bahnangebot, Optimierung des Streifens beiderseits der Bahntrasse, Projektbewertung (Sozioökonomie), Mitwirkung und Kommunikation. 

Die Vielzahl der Städtebau- und Verkehrsprojekte, die von den Gebietskörperschaften geplant werden, erforderte zudem eine gute Koordinierung zwischen den verschiedenen Projektträgern. Im Rahmen dieser Arbeit, die noch nicht abgeschlossen ist, waren zahlreiche Sitzungen notwendig. 

2018 – 2019: Zweite Mitwirkungsrunde

Die zweite Mitwirkungsrunde wurde von den Projektträgern auf freiwilliger Basis organisiert, um die französische, schweizerische und deutsche Öffentlichkeit (in französischer und deutscher Sprache) über die Ergebnisse der gründlicheren Studien zu informieren, die in der ersten Mitwirkungsrunde angefordert wurden, und die Meinungen der Öffentlichkeit zu den vorgeschlagenen Lösungen einzuholen.

Sie wurde vom 13. September bis 12. Oktober abgehalten und wieder vom CNCP-Bürgen François LEBLOND geleitet. Am 13. Februar 2019 fand eine zusätzliche Sitzung zum Thema Schienenlärm statt.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Neue öffentliche Anhörung von Montage, den 12. Januar bis einschließlich Mittwoch, den 11. Februar 2026.

 

Warum eine neue öffentliche Anhörung ?

 

Am 14. März 2022 stellte der Präfekt des Departements Haut-Rhin das öffentliche Interesse am Projekt „Neue Bahnanbindung EuroAirport (NBA EAP)“ fest. Gegen diesen Erlass des Präfekten (DUP / Déclaration d‘Utilité Publique / Feststellung des öffentlichen Interesses) wurde beim Verwaltungsgericht Straßburg Einspruch eingelegt.

In einer vorläufigen Zwischenentscheidung vom 7. April 2025 stellte das Gericht fest, dass zusätzlich zur Umweltverträglichkeitsprüfung des Projekts eine Untersuchung zur Ermittlung von Feuchtgebieten durchgeführt werden muss, und zwar nach den alternativen Kriterien, die seit dem Gesetz Nr. 2019-773 vom 4. Juli 2019 gelten.

Das Gericht verlangte außerdem, dass diese zusätzliche Untersuchung zur Einsichtnahme freigegeben wird und dass der Präfekt des Departements Haut-Rhin erneut entscheidet, ob das Projekt von öffentlichem Interesse ist.

Diese Formalitäten müssen binnen 12 Monaten ab dem 7. April 2025 durchgeführt werden.

Die aktuelle öffentliche Anhörung findet also in diesem Kontext statt.

 

Modalitäten die Organisation der öffentlichen Anhörung : 

 

Im Rathaus der Gemeinden Bartenheim, Blotzheim, Hésingue und Saint-Louis:

• Einsichtnahme in die Akte der öffentlichen Anhörung. Die Unterlagen stehen dort in gedruckter und digitaler Form zur Verfügung.

• Es können handschriftliche Stellungnahmen im ausliegenden Register abgegeben werden.

• Beantwortung von Fragen durch den Anhörungsbeauftragten während folgender Sprechstunden:

◦ Mittwoch, den 14. Januar 2026 von 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr im Rathaus von Saint-Louis, 

◦ Donnerstag, den 22. Januar 2026 von 16 Uhr bis 18 Uhr im Rathaus von Bartenheim, 

◦ Montag, den 26. Januar 2026 von 9 Uhr 30 bis 11 Uhr 30 im Rathaus von Blotzheim, 

◦ Donnerstag, den 5. Februar 2026 von 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr im Rathaus von Hésingue, 

◦ Mittwoch, den 11. Februar 2026 von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Rathaus von Saint-Louis.

 

In der Präfektur des Departements Haut-Rhin, 7 rue Bruat in Colmar:

Einsichtnahme in die Akte der öffentlichen Anhörung an einem Computer (nur nach Terminvereinbarung, Anmeldung per E-Mail an folgende Adresse: [email protected]

 

Online:

Einsichtnahme in die Akte der öffentlichen Anhörung und Abgabe einer Stellungnahme im digitalen Register unter folgender Adresse :

www.registre-numerique.fr/nouvelle-liaison-ferroviaire-euroairport

Abgabe einer Stellungnahme per E-Mail an folgende Adresse: grand-est-nouvelle-liaison-ferroviaire-euroairport@mail.registre-numerique.fr

 

Per Post:

Abgabe einer Stellungnahme per Post an Herrn Marc CLERC, Anhörungsbeauftragter im Rathaus – Saint-Louis – 21 Rue Théo Bachmann – 68300 Saint-Louis